Satzung der kommunalen Wählervereinigung „BORNER ALTERNATIVE“
§ 1 Name u. Sitz
Die kommunale Wählervereinigung führt den Namen BORNER ALTERNATIVE und hat ihren Sitz in Born/Darß.
§ 2 Ziel der Wählervereinigung
Ziel der Wählervereinigung sind die im jeweils aktuellen Wahlprogramm genannten Ziele in der Kommunalpolitik. Die Mitgliederversammlungen können weitere Ziele beschließen.
§ 3 Mitglieder/Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche die Ziele der Wählervereinigung unterstützt. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Mehrheit der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung beschließt einen monatlichen Beitrag. Tritt ein Mitglied aus, so verbleiben dessen Anteilsrechte am Gemeinschaftsvermögen bei der Borner Alternative. Mitgliederversammlungen werden mindestens einmal im Kalendervierteljahr vom Vorstand unter Vorlage einer Tagesordnung einberufen. Jedes Mitglied hat das Recht, beim Vorstand die Einberufung einer Versammlung zu beantragen. Dem Antrag ist zu entsprechen.
§ 4 Vorstand
Die Wählervereinigung wählt einen aus drei Personen bestehenden Vorstand für den Zeitraum von einem Jahr. Dies sind zwei gleichberechtigte Vorsitzende sowie ein/e Kassenführer/in. Der Vorstand ist verpflichtet, in den Versammlungen über seine Tätigkeit zu berichten. Er ist ferner verpflichtet, die von den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse umzusetzen und in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Dritten zu vertreten. Der/die Kassenführer/in erstattet einmal jährlich einen Bericht über die Kassenlage. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Die Wiederwahl in alle Ämter ist zulässig.
§ 5 Satzungsänderungen und Auflösung der Wählervereinigung
Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Änderung dieser Satzung sowie die Auflösung der Wählervereinigung beschließen. Über ein dann evtl. vorhandenes Vermögen beschließt die Versammlung mit einfacher Mehrheit. Kommt eine Einigung über das Vermögen bei Auflösung nicht zustande, so erhält ein in Born oder Umgebung ansässiger mildtätiger Verein das Vereinsvermögen.
§ 6 Haftung
Die Haftung beschränkt sich auf das Vermögen der Borner Alternative. Die Mitglieder und der Vorstand haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für durch die Wählergemeinschaft Borner Alternative eingegangene Verpflichtungen.
§ 7 Inkrafttreten
Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 7. November 2019 in Born a. Darß genehmigt. Die Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung am 7. November 2019 in Kraft.