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Auf dieser Seite finden Sie Beiträge der Borner Alternative aus der Wahlperiode 2019–2024

Beschlussanträge der Borner Alternative

Zur nächsten Gemeindevertretersitzung hat die Borner Alternative gemeinsam mit Klaus-Dieter Holtz (Fraktionsvorsitzender Unsere Heimat Born) drei Beschlussanträge eingereicht. Darin geht es um …

  • … den Landwirtschafltichen Weg, der nördlich des Campinglatzes an Bodden angelegt wurde. Dieser ist aus unerfindlichen Gründen nicht für Fahrräder zugelassen. Das muss dringend geändert werden, denn die Durchquerung des Campingplatzes per Rad birgt eine Unfallgefahr für Radler und Campinggäste.
  • … Fotovoltaikanlagen auf den Dächern gemeindeeigener Gebäude.
  • … die Tonaufzeichnung der Gemeindevertretersitzung, die helfen soll, Uneinigkeiten bei der Protokollierung zu klären.

Antrag zur Mitnutzung der Campingplatzumfahrung als Radweg und Einstellung der finanziellen Unterstützung der Radwegeerneuerung über den Borner Campingplatz

Beschlussantrag

  1. Die Gemeinde Born beauftragt das Amt Darß/Fischland alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen, um die vorhandenen Campingplatzumfahrung, die im Rahmen der Flurneuordnung als Maßnahme M10 „Ländlicher Wegebau – Weg um den Zeltplatz“ 2021 fertiggestellt wurde, auch als Radweg zu nutzen.
  2. Die Gemeinde Born stellt alle finanziellen und materiellen Aufwendungen für die Instandsetzung, bzw. den Neubau des Radweges über den Campingplatz Born ein.

Begründung

Zu 1)

Die vorhandene Campingplatzumfahrung ist das Ergebnis der Maßnahme „M10 – Ländlicher Wegebau“ des Flurneuordnungsverfahren (Born/Werre), bezeichnet als „Weg um den Zeltplatz“, siehe Anlage 1.

Die Gesamtkosten betrugen 327 TEur, davon 294 TEur als Förderung.

Der Gemeindeanteil beträgt üblicherweise 10%, also ca. 30 TEur.

Alle Straßen und Wege, die im Rahmen des Flurneuordnungsverfahren im Raum Born, inklusive Werre entstanden, sind bisher für den Fahrradverkehr zugelassen. Das Untersagen von Fahrradverkehr (Anlage 4) auf der neu errichteten Camping- platzumfahrung ist unbegründet.


Es gab bereits 2015 Planungen zur Zeltplatzumfahrung (Anlage3) und 2018 einen Planungsauftrag für ca.16 TEur zum Fahrradweg-Anschluss (Anlage 2).

Der Fahrradweg-Anschluss ist entweder gemäß der vorliegende Planung zu realisieren oder als gemeinsam genutzter Verkehrsraum – wie in der Ortslage Born üblich – zu kennzeichnen.

Zu 2)

Der Radweg über den Zeltplatz verläuft auf dem Privatgelände des Campingplatzbetreibers Regenbogen AG (Anlage 5). Der Radweg trennt die Nutzungsareale Stellplätze – Badestelle – Spielplatz – Sanitäreinrichtungen. Dadurch ist eine dauernde Gefahrensituation für Campingplatznutzer und Radfahrer gegeben. Insbesondere sind Kinder gefährdet. Der Campingplatzbetreiber erwartet zu Recht, dass die Fahrradfahrer absteigen und ihr Rad schieben – siehe Anlage 5. Der geplante Erneuerungsbau des Radweges würde das schon bestehende Gefährdungspotential noch erhöhen, da dieser höhere Geschwindigkeiten als aktuell möglich, zuließe. Zusätzliche Gefahr geht von der wachsenden Zahl der schnelleren E-Bike-Fahrer aus.

Eine finanzielle Gemeindebeteiligung an einem Radweg, auf dem die Fahrräder geschoben werden müssen, zieht mit großer Wahrscheinlichkeit eine kritische Überprüfung der kommunalen und landesweiten Prüfinstanzen aufgrund des Verstoßes gegen das Gebot von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beim Umgang mit Haushaltsmitteln nach sich.

Antje Hückstädt, Albrecht Kiefer 
Borner Alternative                                 

Klaus-Dieter Holtz
Fraktion Unsere Heimat Born

Beschlussantrag auf „Fotovoltaikanlagen auf Gemeindegebäuden“

Beschlussantrag:

Das Amt wird beauftragt zu prüfen, welche Dächer von Gebäuden, die im Besitz der Gemeinde Born a. Darß sind, für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen geeignet sind.

Im Rahmen der Prüfung soll auch die Förderfähigkeit möglicher Anlagen ermittelt werden.

Es soll abgeschätzt werden, inwieweit die Gemeinde Born a. Darß durch Fotovoltaikanlagen ihre Aufwendungen für elektrische Energie reduzieren bzw. Einnahmen daraus erzielen kann.

Begründung:

Die Nutzung regenerativer Energiequellen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Gründe dafür sind vielfältig und liegen u. a. im Klimawandel durch CO2-Ausstoß, den begrenzten Ressourcen fossiler Brennstoffe und nicht zuletzt in den steigenden Energiepreisen.

Vor diesem Hintergrund ist die Errichtung dezentraler Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Energiewende sondern lohnt sich in vielen Fällen auch finanziell.

In der Gemeinde Born kommt hinzu, dass ein solcher Schritt von umweltbewussten, naturverbundenen Gästen positiv wahrgenommen und von einer Nationalparkgemeinde sogar erwartet wird.

Antje Hückstädt, Albrecht Kiefer
Borner Alternative

Antrag zur Ergänzung der Geschäftsordnung der GV Born

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung Born a. Darß beschließt, dass von den Gemeindevertretungs-sitzungen der GV Born a. Darß von Beginn bis Ende digitale Tonaufzeichnungen aufgenommen werden. Die Tonaufzeichnungen stehen der Protokollantin /dem Protokollanten des Amtes für die Erstellung der Niederschrift, sowie den Gemeindevertretern zur Kontrolle im Sinne einer Akteneinsicht zur Verfügung.

Die Geschäftsordnung ist um diesen Passus zu ergänzen.

Begründung:

In der Vergangenheit kam es wiederholt zum Streit über die Sitzungsniederschriften.

Zuletzt am 28.12.2021. Dabei erinnerten Gemeindevertreter offensichtlich unterschiedliche, ja gegensätzliche Abläufe und Äußerungen. Um solche Differenzen künftig zu vermeiden, sollen die Sitzungen In voller Länge aufgezeichnet und entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt werden.

Dadurch kann überdies im Fall von Einsprüchen zusätzliches Verwaltungshandeln vermieden werden.
 

Einreicher:

Antje Hückstädt, Albrecht Kiefer
Borner Alternative

Klaus-Dieter Holtz
Unsere Heimat Born

Zum Artikel „Kommunalpolitiker in Born streiten über Sitzungsprotokoll“

(aus der Ostsee-Zeitung vom 8.1.2022)

Ich bin seit 2009 als Sachkundiger Einwohner Mitglied des Finanzausschusses und seit 2019 auch des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Born. Ich denke, auch die Mitglieder der anderen Wählerlisten und Fraktionen haben mich in dieser Zeit als sachlich und kooperativ kennengerlernt. Zu der Auseinandersetzung um das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 9.12.2021 muss ich leider feststellen, dass darin eine falsche Aussage getroffen wird: Unter TOP 14 ist der Teilsatz „Herr Scharmberg fragt nach weiteren Wortmeldungen, da es keine gibt …“ definitiv falsch. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Mehrheit der Gemeindevertretung das Protokoll einschließlich dieser Falschaussage bestätigt hat.

Ansonsten verweise ich auf meinen Artikel „Aussprache in der Gemeindevertretung durch kreative Versammlungsführung verhindert“ weiter unter  auf dieser Seite.

Georg Kranz
Vorsitzender der Borner Alternative

Aussprache in der Gemeindevertretung durch kreative Versammlungsführung verhindert

Zum Artikel in der Ostsee-Zeitung 11.12.2021 über die Abwahl von Antje Hückstädt aus dem Betriebsausschuss von Born

Ich habe die gesamte Gemeindevertretersitzung am 9.12.2021 in Born als Zuschauer verfolgt. Wie Bürgermeister Scharmberg den Ablauf der Sitzung in Ihrem Artikel darstellt, entspricht in einem wichtigen Detail nicht der Wahrheit: Als es darum ging, die Abwahl von Antje Hückstädt aus dem Betriebsausschuss von der Tagesordnung zu nehmen, durfte gesprochen werden. Hierauf hat Frau Hückstädt verzichtet, weil sie sich später in der Beratung des Antrages äußern wollte.

Als der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, hat Bürgermeister Scharmberg jedoch jeglichen Redebeitrag unterbunden. Herrn Holz wurde das Wort abgeschnitten und Frau Hückstädt durfte nicht reden, obwohl sie das deutlich einforderte. Der Bürgermeister behauptete, bei Wahlen und Abwahlen wäre grundsätzlich keine Debatte zulässig. Eine solche Regelung gibt es weder in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung noch in der Kommunalverfassung. Im Gegenteil: Die Verfassung sieht eine Aussprache sogar ausdrücklich vor, allerdings sollte sie unter Umständen nichtöffentlich geführt werden. Dann hätte man auch über die Vorwürfe zum Abstimmungsverhalten von Frau Hückstädt sprechen können, von denen sie so erst aus der Ostsee-Zeitung erfahren hat.

Leider hat auch die die Leitende Verwaltungsbeamtin Katrin Kleist hier nicht eingegriffen. So muss nun erst wieder im Nachgang geklärt werden, ob diese Abwahl überhaupt rechtmäßig zustande gekommen ist.

Georg Kranz
Vorsitzender der Borner Alternative und Mitglied im Finanz- sowie im Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Born a. Darß

Zur neun Satzung zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe

Mit der neu beschlossenen Satzung zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe (FVA) und der dazu gehörenden Kalkulation, wird die bisher beklagte Ungerechtigkeit noch verschärft. Zwar macht die neu erstellte Kalkulation die Berechnung der Abgabesätze nachvollziehbarer, aber damit werden auch die falschen Annahmen und Maßstäbe deutlich sichtbar.

Die Bürgermeister-Mehrheit geht von einer durchschnittlichen Auslastung aller Borner Gästebetten von 50 % im Jahr aus. Das bedeutet, jeden Gästebett müsste demnach an 182 Nächten belegt/vermietet sein. Die in der Kurverwaltung vorliegenden Übernachtungszahlen belegen jedoch für viele zurückliegenden Jahre, dass die Betten in Born regelmäßig nur 20 bis 23 % ausgelastet waren. Die Abweichung zu den angenommenen 50% erklären der Bürgermeister und seine Mehrheit mit der Unehrlichkeit der Borner Vermieterinnen und Vermieter: diese würden eben etwa die Hälfte der tatsächlichen Übernachtungen unterschlagen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, falls Sie denen Ihr Vertrauen geschenkt hatten – die vertrauen Ihnen nicht!

Weiterhin geht die Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe davon aus, dass pro Bett und Nacht 35,- € eingenommen würden – und zwar zu allen Saisonzeiten! Schon ein Blick in das aktuelle Darßer Gastgeberverzeichnis für 2022 zeigt jedoch, dass dies nur in wenigen Fällen zutrifft. Von 74 Quartieren, die dort ihre Preise veröffentlichen, erreichen nur 20 diesen angenommenen Durchschnittspreis – und das auch nur, wenn in der Saison A ALLE NÄCHTE vermietet werden und weitere 73 Nächte in Saison B. Alle anderen Preise liegen deutlich darunter!

Obwohl Herr Scharmberg, Herr Löttge, Herr Becker, Frau Nibisch, Herr Ludwig gen. Grosse und Frau Krüger-Falk es besser wissen könnten, beschlossen sie solch groben Unsinn. Und wir wundern uns, warum der Betriebsleiter der Kurverwaltung dazu nichts sagt. Denn wenn das Gericht auch diese Satzung stoppt, wird er wohl auch 2022 auf Einnahmen aus der Fremdenverkehrsabgabe verzichten müssen.

Fremdenverkehrsabgabe 2022 nach dem Motto „Reiche Bettenvermieter retten armen Campingplatzbetreiber“ beschlossen

Abgabensätze beschlossen am 28.12.2021 mehrheitlich durch die Bürger für Born und der Fraktion CDU+

Antje Hückstädt soll vom Vorsitz des Tourismusausschusses abgewählt werden

Es ist wieder soweit:

Abstrafung eines Auschussmitgliedes – in diesem Fall die bevorstehende Abwahl der Vorsitzenden des Tourismusauschusses Antje Hückstädt.

Über die Hintergründe gibt dieser OZ-Artikel Auskunft.
Link zum Artikel hier

Durch den Bürgermeister aufgefordert und von ihm erwartet, finden sich die Tourismus-Ausschussmitglieder Holger Becker (Einreicher) und Nicola Nibisch (Mit-Initiatorin) bereit, die Abwahl als Tagesordnungspunkt zu beantragen.

Dieser Antrag soll nun in der öffentlichen Ausschuss-Sitzung am 23.11.2021 ab 19 Uhr im Borner Hof in die Tat umgesetzt werden.

Damit wird eine höchst unrühmliche Tradition der Bürgermeisterliste „Bürger für Born“ fortgesetzt.

Seit der Wahlperiode 2004 waren bisher von ähnlichen Maßnahmen betroffen:
Klaus Gente, Klaus-Dieter Holtz (mehrfach), Antoinette Nowosadtko, Albrecht Kiefer und nun Antje Hückstädt

Statt zu resignieren, bietet sich in der hier angegeben Petition ein Weg in die Öffentlichkeit, die bekanntlich Wirkung erzeugen kann.

Link zur Petition:  openpetition.de/!hdfmj

Born, 21.11.2021

Zum Artikel „Born: Gericht kippt Fremdenverkehrsabgabe“ in der Ostsee-Zeitung vom 22.4.2021

Die gemeindliche Hoheit bei der Selbstverwaltung hat – mal wieder – ihre juristischen Grenzen überschritten. Nun ist auch die offensichtliche Ungleichbehandlung der Borner Gastgeber und der Regenbogen AG bei der Fremdenverkehrsabgabe vor Gericht gescheitert! Die BORNER ALTERNATIVE hat sich immer gegen die nicht nachvollziehbar begründete Bevorteilung der beiden Campingplätze mit einem lächerlichen Pauschalbetrag eingesetzt. Gemeinsam mit „Unsere Heimat Born“ haben wir seit Jahren konkrete Gegenvorschläge gemacht, die bei Bürgermeister Scharmberg auf erbitterten Widerstand stießen. Dass der Bürgermeister Angestellter der Regenbogen AG ist, gibt dem ganzen Vorgang dabei immer einen besonderen Beigeschmack. Unseren Beitrag aus dem Jahr 2018 finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Nun ist der mögliche Schaden groß! Ob die Fremdenverkehrsabgabe für 2021 überhaupt noch erhoben werden kann, ist fraglich. Wenn nicht, gingen der Kurverwaltung ca. 84.000 € verloren, die im aktuellen Wirtschaftsplan fest eingeplant sind. Die Schuld an diesem Dilemma liegt jedoch nicht bei denen, die gegen die Abgabesatzung geklagt haben, sondern bei denen, die sie trotz ausdrücklicher Hinweise auf den Verstoß gegen die Abgabengerechtigkeit unbeirrbar durchgesetzt haben.

Dass der Bürgermeister vom Amt Darß/Fischland nicht über das laufende Verfahren informiert wurde, ist sicher ein krasses Versäumnis, ändert aber nichts an der juristischen Beurteilung der Satzung.

Georg Kranz

Den Artikel aus der Ostsee-Zeitung finden Sie hier.

Neuer Versuch: BMK – Verkauf soll nun ganz schnell über die Bühne gehen

Wenn der Bürgermeister zu einer Gemeindevertreter-Sitzung kurz vor oder nach Feiertagen einlädt, stellen sich unsere Warnlampen auf rot. Seine Absicht ist offenbar, uns die nötige Zeit zu nehmen, um sich gründlich mit den – zumeist sehr wichtigen – Beschlussvorlagen zu beschäftigen.

Der vorliegende Fall dieses Gebarens setzt aber dem ganzen die Krone auf:

Mit der Beschlussvorlage wird auch gleich die Empfehlung eines Rechtsanwalts umgesetzt, dem bevorzugten Investor das Millionenobjekt des ehemaligen BMK-Geländes zwischen Amtsgebäude und Bodden zu verkaufen und das – wieder einmal und sehr wahrscheinlich – unter Wert. Der Rechtsanwalt war vom Hauptausschuss spontan (ohne ordentliche Beschlussfassung) beauftragt, die beiden verbliebenden Angebote zu vergleichen. Und, oh Wunder, er kommt zu der Empfehlung, die besonders einen zufrieden stellt – den Borner Bürgermeister.

Es ist erschreckend festzustellen, dass man aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt hat.
Einige versuchte Schnellschüsse, dem bevorzugten Investor das Grundstück billigst zu verkaufen (siehe untenstehende OZ-Artikel-Links), endeten kläglich: Rücknahme von Beschlussvorlagen, Rückabwicklung schon getätigter Kaufverträge, Einleiten von Disziplinarverfahren u.a.m.

Aus dieser Misere heraus wurde in der neuen Wahlperiode beschlossen, dass nun alles nach Recht und Gesetz gehen sollte. 2019 wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die unter der Leitenden Verwaltungsbeamtin ein ordentliches Auswahlverfahren sichern sollte. Erste Zweifel an der gut gemeinten Absicht kamen gleich zu Beginn auf, als die öffentlich bekannt gegebene Interessenbekundung zum Erwerb und Nutzung des BMK-Geländes kurz vor Weihnachten (!) 2019 startete. Damit verkürzte sich die vorgeschriebene First de facto um die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel. Zweimal tagte anschließend diese Arbeitsgruppe – das war‘s. 

Die Angebotsbewertung des beauftragten Rechtsanwalts wurde Ende März 2021 fertiggestellt und hängt nun an der Beschlussvorlage. Dort konnten die Gemeindevertreter*innen diese über Ostern (!) 2021 erstmals zur Kenntnis nehmen, eine Vorstellung aller Unterlagen war nicht vorgesehen. Bei der wichtigsten Etappe, eine objektive Kaufentscheidung zu fällen, sind wir Gemeindevertreter*innen offenbar lästig und werden nicht mehr involviert. Die Vorstellung, dass die Arbeitsgruppe den Rechtsanwalt zur Präsentation seiner Erkenntnisse und Empfehlung einlädt, um mit ihm darüber zu diskutieren, geht an der Realität der Borner Gemeindevertretung vorbei.

Brennende Fragen bleiben so unbeantwortet:

  • Warum verzichtet die Gemeinde auf über 1 Mio Eur zu Gunsten eines privaten Investors?
  • Wie steht es mit der Objektivität eines Gutachters, der einen der Bewerber diskriminiert?
     

Was ist aus dem verabredeten ordentlichen Verfahren geworden?

Stehen wir vor der nächsten Bruchlandung?

Das sieht die Kommunalaufsicht offensichtlich so und hat deshalb schon vor der Beschlussfassung eingegriffen und diese gestoppt.

Zu recht.

Die Ostseezeitung berichtet seit mehr als 10 Jahren über die geplanten Verkaufsabsichten des BMK-Geländes durch die Gemeinde Born.
Hier können Sie die relevantesten Artikel seit 2019 nachlesen:
OZ vom 10.04.2021
OZ vom 10.11.2019
OZ vom 05.07.2019

Albrecht Kiefer im April 2021

Anmerkungen zum Regionalen Mobilitätskonzept

Die Verwirklichung eines sinnvollen regionales Mobilitätskonzeptes kann nur im Zusammenspiel aller Beteiligten gelingen. Es ist allerhöchste Zeit, dass etwas geschieht. Deshalb wäre ein sich Querstellen einzelner Kommunen fatal und ja, es funktioniert nur mit dem Solidarprinzip. Das heißt es müssen sich auch diejenigen beteiligen, die das Angebot des kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs persönlich nicht nutzen. Wir kennen dieses Prinzip zum Beispiel von den Krankenkassen. Da zahlen alle Erwachsenen ein, egal ob und wie oft sie zum Arzt oder in die Klinik müssen.

Dass die Kommunen, welche Kurabgabe erheben, sich entsprechend Ihrer Übernachtungszahlen und damit auch der Höhe ihrer Kurabgabe-Einnahmen beteiligt werden sollen, ist aus unserer Sicht vollkommen logisch und richtig. Dass der Leiter der Kurverwaltung Born das anders sieht, können wir nicht nachvollziehen, denn Born hat bereits 2019 als erste Gemeinde unter anderem mit Blick auf das Mobilitätskonzept seine Kurabgabe vorsorglich deutlich erhöht hatte.

Der ungebremste Massentourismus und die stetig zunehmende Gästebettenzahl auf der Halbinsel sind ursächlich für eine ganze Reihe von Problemen. Lösungen können und müssen auf den Weg gebracht werden. Ja, die Weichen hätten besser schon vor 20 Jahren gestellt werden sollen, aber dann besser jetzt und konsequent.

Sicher darf und soll weiter über das vorgelegte Mobilitätskonzept diskutiert werden, aber zielführend und nicht um das Ganze zu verhindern.

Wichtiger als die Busnutzung für die Fahrgäste kostenlos anzubieten ist unseres Erachtens die deutliche Verbesserung des Taktes, was ja im Konzept auch vorgesehen ist. (30 minütig statt 60 minütig!) Einen kleinen Obolus zahlten Viele gern, wenn die Busse öfter führen und die Zuganschlüsse funktionierten. Eine gute Idee ist es, in weitläufigen Dörfern wie Prerow und Zingst innerörtliche Busse z. Bsp. von privaten von Drittanbietern einzurichten.

Die Darßbahn – ein großes, teures und langwieriges Projekt – darf nun nicht dazu führen, dass über andere Verkehrsprobleme und Lösungen nicht weiter gesprochen wird. Auf der Halbinsel extra Busfahrspuren, Pendelbusse mit alternativen Antrieben, innerörtliche Busse, Solarfähren, weitere Radwege – vieles ließe sich mittelfristig realisieren.

Positiv schätzen wir das engagierte Handeln des Regionalen Tourismusverbandes ein, der das Mobilitätskonzept erarbeiten ließ, Gesprächsrunden und Einwohnerbefragungen dazu durchführte und die Bewerbung unserer Region als Modellregion erfolgreich auf den Weg brachte.

WICHTIG ist uns, dass bei allen Anstrengungen niemals die Einwohner vergessen werden. Über sinkende Tourismusakzeptanz muss man sich nicht wundern, wenn Einwohnerinnen und Einwohner sich vom Massentourismus überrollt fühlen und Ihre Lebensqualität sinkt. Viele äußern in Gesprächen, dass es reicht. Mehr Touristen hält die Halbinsel nicht aus. Der Sommer 2020 hat gezeigt, wie es sich anfühlt, wenn alle Quartiere ausgelastet sind!

Die Gemeinden sind gefordert mutig, kreativ und entschlossen das zu retten was noch zu retten ist. Nichts tun hilft nicht.

Borner Alternative
im Februar 2021

Borner Holm: Probleme melden sich zurück

Zum Artikel aus der Ostseezeitung vom 12.01.2021 / Ausgabe Ribnitz-Damgarten

Die Natur beginnt den Holm anscheinend wieder in ihren Besitz zu nehmen.
Der Schein trügt: Das fragwürdige und voreilige Handanlegen an die Holmlandschaft ist nicht vergessen und wartet auf Konsequenzen.

Entscheidend wird das Urteil des ausstehenden Normenkontrollverfahrens sein. Die Gründe für den nun bald 4-jährigen Baustopp ( Verstoß gegen die Landschaftsschutz-Verordnung, Verletzung der FFH-Pufferzone und weitere Fakten )  waren und werden auch in dem Hauptsacheverfahren nicht zu leugnen sein.

Aktuell werden die Holm-Probleme aus der Vergangenheit ans Tageslicht geholt:
Das Gemeindeprüfungsamt (GPA) hat jetzt im Rahmen einer überörtlichen Prüfung im Amt Darß-Fischland unter anderem auch den Borner Jahresabschluss 2016 untersucht. Im Prüfbericht, der vom 4. bis 20.1.2021 im Amt  öffentlich auslag, wird dem Holm besondere Beachtung geschenkt. Auf 9 Seiten werden kritische Fragen zum Holm gestellt, u. a. zum Verkehrswert-Gutachten, zum Kaufvertrag u.a.m.

Insbesondere wird danach gefragt, warum die Complar Born GmbH als 2. Verkäufer von Holm-Flurstücken wesentlich besser gestellt wurde als die Gemeinde Born.

Alle diese Fragen und kritischen Anmerkungen sind uns sehr vertraut. Sie waren alle von uns bereits vor und auch nach den Beschlussfassungen der Gemeindevertretung zum Holm  gestellt worden. Den Bürgermeister mit seiner Mehrheit kümmerte das wenig. Ihrer Verantwortung hierfür haben sie sich nun zu stellen.

Die Aufklärung der Beanstandungen des GPA sowie eine Erörterung der Hinweise und Empfehlungen  halten wir für außerordentlich wichtig. Deshalb forderten wir in der Gemeindevertretersitzung am 28.12.2020 eine gemeinsame Aufarbeitung des Prüfberichtes. Das fand der Bürgermeister sehr unnötig, da doch jede Fraktion der Gemeindevertretung den Bericht verfügbar habe und sich selbst ein Bild machen könne.
Ergänzend wies Hr.Löttge als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) der Gemeinde Born darauf hin, dass diese Auswertung auch Gegenstand der nächsten RPA-Sitzung sein wird. Das begrüßen wir, es erscheint uns aber keinesfalls als ausreichend. Außerdem ist unklar, ob bei Fragen zur Complar GmbH eine Befangenheit vorliegt.

Um das öffentliche Interesse zu befördern, solange der Bericht öffentlich auslag, haben wir uns mit dem OZ-Lokalredakteur Hr. Richter getroffen.

Den daraus entstandenen Artikel können Sie oben rechts nachlesen.

Bei dem Umfang der Fakten aus dem Prüfbericht ist es nicht verwunderlich, dass einzelne Aussagen im Artikel nicht richtig oder unklar wiedergegeben wurden. Nicht auszuschließen ist auch, dass wir uns nicht ausreichend klar genug ausgedrückt haben.
 Folgende Richtigstellungen sind zu berücksichtigen:

Zum Kaufpreis:
Unzweifelhaft ist, dass im Kaufvertrag für die Gemeinde Born eine Summe von 3.9 Mio für ihre verkauften Flächen festgeschrieben ist, wovon bisher nur ein Teil von 1,5 Mio an die Gemeinde überwiesen wurde.

Zur Complar Born GmbH
      Der Sitz der Complar Born GmbH war

  • bis 2011                               18375 Born, Im Moor 4
  • ab 2011 bis 2016                  79761 Waldshut-Tiengen, Im Sonnenrain 17
  • ab 2016                                10629 Berlin, Mommsenstraße 68
    (Quelle: Handelsregisterauszug 2019 / Finanzprofil 2016)

Der Hinweis auf Liechtenstein bezieht sich auf den im Verkaufsjahr 2016 größten Gesellschafter mit 66% Beteiligung – die „Hacienda Sociedad Anonyma“ mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein.

Der in der Anfangszeit COMPLAR- beratende Rechtsanwalt Herr Evers, hat nicht „zulasten Borns“ gehandelt, sondern einvernehmlich.

Nach der Veröffentlichung des OZ-Artikels gab es  ein Einlenken: Die Agenda der Gemeindevertretungssitzung am 4. Februar 2021 enthält den Tagesordnungspunkt: „Aussprache über den Bericht des GPA…“

Das Holm-Kapitel des GPA-Berichtes können Sie hier einsehen.

Leserbrief zum Artikel „Wer trickst in der Borner Gemeindevertretung?“ (OZ RDG vom 4.1.2021)

Da ich die Gemeindevertretersitzung am 28.12.2020 in Born als Gast verfolgt habe, möchte ich zu Ihrem Artikel folgende Anmerkungen machen.

Niemand hat behauptet, Bürgermeister Scharmberg habe durch einen Trick einen Sitz im Amtsausschuss des Amtes Darß-Fischland bekommen. Dass er als Bürgermeister gesetztes Mitglied dieses Gremiums ist, ist allgemein bekannt. Der Missbrauch liegt an anderer Stelle. Für die Gemeinde Born waren zwei Sitze im Amtsausschuss zu vergeben. Nach demokratischen Grundsätzen erhält der Wahlvorschlag mit den meisten Stimmen einen Sitz sowie der Zweitplatzierte. Nun schreibt die Kommunalverfassung vor, dass ein fraktionsloser Bürgermeister den Sitz der Liste in Anspruch nehmen muss, für die er bei der Besetzung des Ausschusses gestimmt hat. Das setzt bei dem Bürgermeister soviel Aufrichtigkeit voraus, dass er für die Liste stimmt, mit der er sich politisch identifiziert und die ihn unterstützt. Gerd Scharmberg hat jedoch für die Borner Alternative gestimmt. Damit nimmt er deren Sitz im Amtsausschuss ein, obwohl er ihre Positionen bekanntermaßen nicht vertritt und oft genug öffentlich abwertet. Diese Stimmabgabe war offensichtlich rein taktisch motiviert und karikiert demokratische Prinzipien, auch wenn dieses Verhalten derzeit noch von einem unglücklich formulierten Paragrafen der Kommunalverfassung gedeckt wird.

Der Vorwurf hingegen, Albrecht Kiefer habe bei der Besetzung des Bauausschusses „in die Trickkiste gegriffen“, entbehrt jeder Grundlage. Nachdem das Dilemma entstanden war, dass vier Sachkundige Einwohner und nur drei Gemeindevertreter in den Ausschuss gewählt waren, herrschte allgemeine Ratlosigkeit. Der einzige konstruktive Vorschlag in dieser Situation kam von Albrecht Kiefer. Er lautete, dass er statt Hinrich Bärwald in den Ausschuss geht. Dieser Vorschlag wurde sofort vom Bürgermeister und allen Gemeindevertretern dankbar angenommen. Die Verpflichtung zu einem Losverfahren wurde mit keinem Wort erwähnt. Für mich ist unverständlich, dass Timo Richter die verzerrte Darstellung einer „Trickserei“ unkommentiert weitergibt, obwohl er selber anwesend war.

Georg Kranz
Vorsitzender der Borner Alternative

Den Artikel, um den es hier geht, finden Sie hier.

Antje Hückstädt erhält den Ehrenpreis des Heimatverbandes Mecklenburg-Vorpommern

Auf seiner Jahresmitgliederversammlung 2020 am 10. Oktober in Tellow hat der Heimatverband MV seinen Ehrenpreis für langjähriges ehrenamtliches Engagement für die Heimatpflege an Antje Hückstädt, Klaus-Jürgen Schlettwein und Gottfried Holzmüller verliehen. Wir freuen uns und gratulieren herzlich zu dieser hochverdienten Anerkennung. An dieser Stelle zitieren wir die Laudatio, in der auch ihr Engagement für Born als Gemeindevertreterin Beachtung findet:

Laudatio für den Ehrenpreis des Heimatverbandes MV

Mit dem Ehrenpreis des Heimatverbandes ehren wir in diesem Jahr drei Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich durch ihr jahrelanges und freiwilliges Engagement für die Heimatpflege auszeichnen. Es sind Gottfried Holzmüller, Klaus-Jürgen Schlettwein und Antje Hückstädt. Alle drei wurden von Mitgliedern des Heimatverbandes für den Ehrenpreis vorgeschlagen.

Antje Hückstädt arbeitet seit 30 Jahren im Darß-Museum in Prerow, das sie seit über 20 Jahren leitet. Dieses besondere Heimatmuseum zeichnet sich durch eine ganzheitliche Auffassung von materiellem und immateriellem Kulturerbe aus. Dort können Besucher nicht nur Modelle und Exemplare von alten Fischerbooten bewundern, sondern selbst mit einem Bootsbauer ein altes Fischerboot restaurieren.

Und Freitags wird dort immer Plattdeutsch gesprochen. Vorbildlich. Die Museumsfeste mit Spinnerstraße, Tanzgruppen und traditionellem Handwerk sind legendär. Die Initiative und kreativen Ideen dafür bringt Antje Hückstädt ein. Vom Darß-Museum – oder besser gesagt von Antje Hückstädt – gehen wichtige Impulse ins Land: Als Sprecherin des Arbeitskreises Immaterielles Kulturerbe hat sie an zahlreichen erfolgreichen Bewerbungen um einen Listenplatz bei der Unesco maßgeblich mitgewirkt. Sie vertritt Mecklenburg-Vorpommern im Fachforum Immaterielles Kulturerbe des Bundes Heimat und Umwelt in Deutschland. Eine erste Baukulturelle Tagung gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Bauernhaus und weiteren Partnern hat sie für dieses Jahr schon organisiert; sie findet im nächsten Jahr statt. Nicht zuletzt war sie an der Gründung des neuen Heimatverbandes beteiligt. Darüber hinaus engagiert sich Antje Hückstädt in der Gemeindevertretung in Born und setzt sich unter anderem für den Erhalt der traditionellen dörflichen Struktur in ihrem Wohnort ein.

Wunderschön und kreuzgefährlich

Zählaktion der „Borner Alternative“ für einen straßenbegleitenden Radweg zwischen Born und Wieck

Wunderschön ist der Blick über den Bodden, wenn man bei strahlendem Sonnenschein vorbei an grasenden Kühen mit putzigen Kälbchen auf dem Deichweg zwischen Born und Wieck ankommt. Doch wehe dem, der sich zu sehr von den Landschaftsschönheiten blenden lässt. Denn Unaufmerksamkeit ist kreuzgefährlich auf dieser Strecke. Auf dem an manchen Stellen nur 1,20m schmalen, teilweise an den Rändern von Wildschweinen aufgewühlten Deich tummeln sich oft bis zu 78 Pendler gleichzeitig in beiden Richtungen, wie die Mitglieder der „Borner Alternative“ herausfanden. Dazu wurden an verschiedenen Wochentagen mit unterschiedlichen Witterungsverhältnissen und zu verschiedenen Uhrzeiten alle Nutzer des Weges gezählt. Darunter Radwanderer mit großen Seitentaschen, Familien mit Kindern, die gerade erst dabei waren, den Umgang mit dem wackligen Gefährt zu erlernen, Senioren, die erst wieder den Drahtesel für sich entdeckten, der überdies E-Motor-gestützt ein schwindelerregendes Tempo erreicht. Ganz zu schweigen von den Fahrradanhängern für Kind, Hund oder Gepäck, die mit einer Breite von bis zu 80cm ein Begegnen oder Überholen fast unmöglich machen. Dazwischen waren natürlich auch Jogger und Spaziergänger unterwegs.

Wenn man sich diese Mischung vor Augen hält, erscheint es einem fast wie ein Wunder, dass bis jetzt noch kein Leib und Leben gefährdender Crash passiert ist. Auch die zum Schilfgürtel hin beiderseits steil abfallende Böschung wirkt da kaum beruhigend.

Ein straßenbegleitender Radweg, für den die Zählaktion der „Borner Alternative“ überzeugende Zahlen und Argumente liefert, würde Entlastung und damit mehr Sicherheit bringen. Darin sind sich eigentlich alle einig.

Doch ähnliche Probleme gibt es auch anderswo.

Darum findet am 19.10. in Stralsund an der Fachhochschule um 17.30 Uhr eine gemeinsame öffentliche Sitzung der Ausschüsse des Kreistages für Wirtschaft/Tourismus/ Digitalisierung und Mobilität statt, auf der unter anderem über eine Radwegprioritätenliste beraten wird.

Drücken wir die Daumen, dass die Prioritätenliste einen straßenbegleitenden Radweg zwischen Born und Wieck enthält und möglichst an vorderer Stelle, damit es Bikern und Bike nicht ähnlich dem oben genannten Fischer ergeht.

B.Sch.

Endlich!

Auch der Borner Bürgermeister und seine Stellvertreter setzen sich für einen straßenbegleitenden Radweg zwischen Born und Wieck ein!

Bereits in den beiden zurückliegenden Wahlperioden hat die Borner Alternative (BA) die Notwendigkeit eines straßenbegleitenden Radweges an der L21 zwischen Wieck in Born thematisiert. Leider stieß sie damit bei Bürgermeister Scharmberg, seinem damaligen Stellvertreter und der Mehrheit der Gemeindevertretung immer auf Widerstand.

Als Beispiel verweisen wir auf die Wahlprogramme der Borner Alternative von 2014 und 2019 sowie auf ein Schreiben von Albrecht Kiefer an die Leitende Verwaltungsbeamtin aus dem Jahr 2013. Auch hatte eine Beschlussvorlage der Borner Alternative 2013 zum Inhalt, den Radweg in das Tourismuskonzept der Gemeinde aufzunehmen. Diese wurde abgelehnt. Einen Auszug aus dem Protokoll und Anmerkungen der Borner Alternative hierzu finden Sie hier. Andere Beschlussvorlagen zu diesem Thema wurden gar nicht behandelt, sondern ans Amt verwiesen auch auf Anfragen zum Thema regierte der Bürgermeister regelmäßig abwertend und ablehnend.

In den Jahren 2015 bis 2018 haben die Gemeindevertreter der Borner Alternative nahezu jährlich beim Straßenbauamt in Stralsund angerufen, um zu recherchieren, ob sich neue Argumente oder zusätzliche Gründe finden lassen, den Antrag zu forcieren. Häufigster Ansprechpartner war dabei Herr Pfannkuchen. Für diese Initiative wurden die Gemeindevertreter der Borner Alternative vom Bürgermeister scharf kritisiert, weil es ihnen nicht zustände, in dieser Weise aktiv zu werden.

Nun also endlich der Kurswandel bei Bürgermeister Scharmberg in dieser Sache. Den offen Brief des Bürgermeisters und seiner beiden Stellvertreter an den Mobilitätsausschuss des Kreistages dokumentieren wir hier.

Fazit:

So begrüßenswert es ist, dass Bürgermeister Scharmberg und seine Stellvertreter sich nun endlich auch für den dringend benötigten Lückenschluss einsetzen, müssen wir feststellen, dass dieses Projekt über viele Jahre hinweg vom Bürgermeister und der damaligen Gemeindevertretung nicht vorangetrieben wurde. So wurde viel Zeit verloren.

Stellungnahme der Borner Alternative zum Ehrenamtspreis und Ehrenbürgerschaft in Born

Wir sagen ganz klar, wer sich über einen längeren Zeitraum ehrenamtlich in einer Gemeinde oder in einem Verein engagiert, verdient hohen Respekt und Anerkennung. Dass die Gemeindevertretung auch durch den Bürgermeister ehrenamtlich Tätigen Dank sagt und Gelegenheiten schafft, dies auch öffentlich kund zu tun, unterstützen wir selbstverständlich.

Allerdings haben wir bei der neu beschlossenen Form Bedenken. Denn wenn einzelne Personen herausgestellt werden, indem sie zur Ehrenbürgerin/zum Ehrenbürger ernannt werden, könnten sich andere nicht berücksichtigt und dadurch zurückgesetzt fühlen. Gleiches gilt für den Ehrenamtspreis.

Deshalb schlugen wir vor, einmal im Jahr allen ehrenamtlich tätigen mit einer Einladung zu einer gemeinsamen, netten Veranstaltung Dank und Anerkennung für Ihren Einsatz im Dienst der Gemeinschaft auszusprechen.

Die Vertreter der anderen Fraktionen sagten uns zu, auch unseren Vorschlag aufzugreifen und am Ende einer Wahlperiode alle ehrenamtlich aktiven BornerInnen zu einer Dankeschönveranstaltung einzuladen. Kompromisse sind also möglich.

Kommentar zum 2. Borner Maskenball am 1.2.2020

Die unschönen Vorkommnisse auf dem 2. Borner Maskenball machen mich traurig.
Eine Vermischung von Politik und traditionellen Volksfesten im Dorf sollte nicht betrieben werden.
Sie wirkt wie Gift für das gesellschaftliche Miteinander. Besonders ein Bürgermeister sollte die Dorfgemeinschaft nicht spalten und Bürger nicht gegeneinander aufbringen. Eine personelle Trennung zwischen dem Bürgermeisteramt und der Moderation der Dorffeste ist ratsam, denn beides hat nichts miteinander zu tun.
Zum Schluss bleibt der Wunsch, dass alle Beteiligten zur Vernunft kommen.

Antje Hückstädt

Hauptsatzung umfangreich mit missbräuchlichen Methoden geändert

Die Gemeindevertretung Born hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019 umfangreiche Änderungen ihrer Hauptsatzung beschlossen. Wie der Name es schon sagt, handelt es sich um eine der wichtigsten Satzungen, in der die Grundlagen der Arbeit der Gemeindevertreter festgelegt werden. Anstatt so wesentliche Änderungen vorher mit allen Gemeindevertretern zu besprechen, kam erst 7 Tage vor der Sitzung mit der Einladung der Entwurf, der weitreichende Eingriffe enthielt.

Wesentlichster Punkt ist, dass es zwei zusätzliche Ausschüsse geben wird, einen Hauptausschuss und einen Rechnungsprüfungsausschuss.

Der Sinn eines Hauptausschusses für eine kleine Gemeinde wie Born soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden, auch nicht die fragwürdigen Begründungen für die vorgeschlagenen Abweichungen von der Mustersatzung.

Völlig unakzeptabel ist jedoch das Verfahren zur Besetzung des Hauptausschusses:
Die fünf Sitze im Hauptausschuss sind so zu besetzen, dass sich die Mehrheitsverhältnisse aus dem Kommunalwahlergebnis widerspiegeln. Hinzu kommt der als Ausschussmitglied gesetzte Bürgermeister, der seine Stimme offen abzugeben hat. Sein Sitz im Ausschuss wird dann der von ihm unterstützen Liste angerechnet. Laut Schweriner Kommentierung* sollte diese Möglichkeit dazu dienen unterrepräsentierten Listen eine Stimme zu geben. Offenbar konnten sich die Autoren der Kommunalverfassung aber nicht vorstellen, dass man diese Option auch ins Gegenteil drehen kann. So kann auch ein Bürgermeister mit satter Mehrheit den Platz seines politischen Gegners besetzen, sozusagen rauben.
Und da dies offenbar der Strategie von Gerd Scharmberg entspricht, nimmt er nun den Platz der Wählergemeinschaft „Unsere Heimat Born“ für sich ein. Damit erhält die vom Wahlergebnis her zweitstärkste Wählergemeinschaft „Unsere Heimat Born“ keinen Platz im Hauptausschuss, die „Bürger für Born“ allerdings 4 der 6 Plätze.

Und was schreibt die Schweriner Kommentierung* hierzu?
Zu §35 auf Seite 234 ff. ist unter Randziffer 2 zu lesen:

Wird ein HA gebildet, so soll seine Besetzung die politischen Verhältnisse in der Gemeindevertretung widerspiegeln.

Das kümmerte den Bürgermeister offenbar nicht, aber es wird noch drastischer.

Unter Randziffer 5 wird weiter ausgeführt:

Mit dieser Änderung von 2011 wird das Problem gelöst, dass bisher die Anrechnung ins Leere ging, wenn der Bürgermeister keiner Fraktion angehörte oder seine Fraktion zu klein war, um Ausschusssitze zu erlangen.
Daher dürfte diese Anrechnung, um Missbrauch zu vermeiden, auch nur in den genannten Fällen stattfinden.

Da beide genannte Fälle nicht vorliegen, wurde also Missbrauch begangen.
Nach unserer Erfahrung hatte unser Bürgermeister damit kaum Probleme.
Dass nun aber seine beiden Stellvertreter, die eben diese Schweriner Kommentierung vor sich her tragen wie der Kirchgänger sein Gesangbuch, einmütig diesem Missbrauch zustimmen, muss erschrecken. Der Waage des 1. Bürgermeister-Stellvertreters scheint das Zünglein abhanden gekommen zu sein noch bevor man es überhaupt wahrnehmen konnte, das  „Freie Radikal“ (O.-Ton Selbsteinschätzung Matthias Löttge in der Ostsee-Zeitung) ließ sich leicht und gerne binden.

Unverändert blieb bei der Neufassung der Hauptsatzung leider die sehr kurze Ladefrist von 7 Tagen. In dieser kurzen Zeit sind von den ehrenamtlichen Gemeindevertreter viele, zuweilen hunderte Seiten Text und Zahlenwerke durchzuarbeiten, wenn man seine Aufgabe ernst nimmt. Dahinter lässt sich ein Prinzip erkennen: Eine minimale Einladungsfrist festschreiben, um  Diskussionen mit kritischen Gemeindevertretern zu verhindern und maximal wichtige Beschlüsse aus künstlich erzeugter Zeitnot durchwinken zu lassen.

*) „Schweriner Kommentierung“
ist ein Handbuch zum Umgang und Verständnis der Kommunalverfassung, das vom Amt allen Gemeindevertretern zur Berücksichtigung und Handhabung empfohlen wird.

Nichts Neues aus Born . . . ?

Dass die Borner Gemeindepolitik Schlagzeilen produziert, ist seit Jahren – auch überregional – bekannt.
Jetzt erreicht sie aber eine neue Dimension, die man zur Verdeutlichung mit folgendem Beispiel vergleichen kann:

Einem Verkehrssünder wird aufgrund seiner Verstöße von der Polizei der Führerschein entzogen. Da er aber meint, das geschah zu Unrecht, fährt er weiter und verklagt  die Polizei.

Eine äußerst fragwürdige Rechtsauffassung, die man Personen in öffentlicher Verantwortung eigentlich nicht zutraut.

Anders in Born, siehe Zeitungs-Artikel, unten anhängend.

Die Borner Gemeindevertreter erfuhren  aus der Ostseezeitung (!), dass der Bürgermeister den  Kaufvertrag über das BMK-Gelände rückabgewickelt hat.

Wie war das möglich?
Bereits der Abschluss des Kaufvertrages war von der kommunalen Rechtsaufsicht als unzulässig eingestuft worden.  Auch die Wiederholung des Kaufvertragsbeschlusses wurde wiederum von der Rechtsaufsicht beanstandet. Weiteres Handeln in dieser Sache wurde dem Bürgermeister untersagt.

Daraufhin fasste der Bürgermeister mit seiner Mehrheit den Beschluss, gegen die Beanstandungen der kommunalen Rechtsaufsicht zu klagen, was offenbar in einem Eilverfahren auf den Weg gebracht wurde.

Das Verwaltungsgericht entschied nun das Eilverfahren und wies die Bürgermeisterklage zurück. Somit bleiben alle Beanstandungen der kommunalen Rechtsaufsicht wirksam.

Damit sind alle Beschlüsse in dieser Angelegenheit unwirksam, insbesondere der Kaufvertragsbeschluss. Der Kaufvertrag enthält eine Rücktrittsklausel, die der Bürgermeister unmittelbar nach der gerichtlichen Entscheidung zur Anwendung brachte.

Im Ergebnis wurde ein Kaufvertrag kassiert, der eine Bevorzugung eines Käufers und Verzicht von einigen Hunderttausend Euro für den Borner Gemeindehaushalt bedeutet hätte.

Ein Erfolg der kommunalen Rechtsaufsicht, die nicht aufhörte, diese Angelegenheit kritisch zu begleiten.

Was bleibt:
Die Erwartung, dass die Zukunft des BMK-Geländes erneut beraten wird – dieses Mal auf demokratische Weise und gegebenenfalls mit einer ordentlichen Verkaufs-Ausschreibung.

Klären sich die Fronten? – Eindrücke und Anmerkungen zur 2. Borner GV-Sitzung.

Die von allen WG’s und der CDU unisono erklärte Absicht zu einer „fairen, sachlichen und konstruktiven Zusammenarbeit“ hat sich ja soweit BM und der WG-BfB betreffend – andeutungsweise schon in der 1. Sitzung-   nunmehr klärend  in Luft aufgelöst und damit das „WEITERSO“ wie bisher manifestiert. Die Rolle des M. Löttge, die auch in dieser Beziehung nicht ohne Bedeutung ist, wird für mich immer dubioser, es erlaubt durchaus Spekulationen. Wenn sich jemand als Kandidat von der WG-UHB aufstellen lässt, sich – wovon auszugehen ist – mit ihrem Programm und politischen Zielen identifiziert, dann unter der Fahne dieser WG ein Mandat erringt, um dann unmittelbar vor der Konstituierenden Sitzung, der WG-UHB den Rücken kehrt um mit dem bis dahin heftig  kritisierten BM und den WG-BfB anzudienen, hat es schon ein gewisses  „Gschmäckle“ nach „Wendehals“? „Wählerbeschiss“? und oder?. Da lassen die Informationen, die mich aus dem Bereich „Hinter den Kulissen“ erreichen und dem, was ich real aus den Sitzungsabläufen zur Kenntnis nehmen muss, massive Zweifel an der Wahrhaftigkeit seiner häufig betonten Motive „Rechtstaatlichkeit und Demokratie“ aufkommen. Die Erfahrungen aus den beiden ersten Sitzungen belehren mich, daß zwischen „vor“ der Wahl und „nach“ der Wahl die Prioritäten seiner Motive so schnell wechseln können, wie der  Wechsel von der WG-UHB  (ja wohin?) stattfinden kann. Die Einschätzung des für mich bisher durchaus als sympathisch wahrgenommenen N. Ziemann lässt mich bis auf weiteres abwarten, kann aber meine Befürchtung der Vereinnahmung durch die Klammer Scharmberg/Löttge nicht verhindern.

Kommen wir zum Sitzungsverlauf. Wie in den vergangenen Jahren gewohnt, ließen beide bisherigen Sitzungen  dieser Wahlperiode keinerlei Zweifel an der fortgesetzten Inkompetenz des Vorsitzenden aufkommen, die eine glaubwürdige Durchführung einer verfassungskonformen, objektiven und unparteilichen Versammlungsleitung gewährleistet. Jeder demokratisch gesinnte Versammlungsleiter dürfte peinlich genau darauf bedacht sein, niemals in den Verdacht der Parteilichkeit zu geraten, weil davon sein ihm gebührender Respekt, sein Anspruch auf Anerkennung von Autorität ganz entscheidend leiden würde, und das ist beim Borner BM in jeder Hinsicht spürbar. Auch die Handhabung der Geschäftsordnung, als zwingendes Regelwerk für alle inneren Angelegenheiten der Gemeindevertretung und ihrer Rechtsbeziehungen untereinander, lässt massive Defizite beim Vorsitzenden erkennen. Die Geschäftsordnung sollte ordnend, zielführend und durchsetzend eine atmosphärische Basis schaffen, die eine respektvolle, sachliche und konstruktive Zusammenarbeit ermöglicht. Dies kann allerdings nur unter strikter Beachtung des Neutralitätsgebotes und der Kompetenz ihrer Beherrschung geschehen und wird damit zum Gradmesser für die innere Verfasstheit unserer Gemeindevertretung. Da seit Jahren ein solches Ziel bisher nie erreicht wurde, sollten zumindest Verantwortlichkeit und Ursachen benannt werden, welche hier eine Erklärung für berechtigtes Mistrauen, Zerstrittenheit, Respektlosigkeit, Willkür, Unberechenbarkeit sowie massive Vertrauens- und Autoritätsverluste in unserer Gemeindevertretung bieten.   

In meinen Ausführungen verzichte ich bewusst auf Stellungnahmen zu Sachthemen, weil es mir in erster Linie nicht darum geht „WAS“ sondern darum „WIE“ entschieden wird d.h. ob die zu treffenden Entscheidungen nach den Grundsätzen unserer Demokratie zustande kommen oder eben auch nicht. Da setzt mein Kritik an. Ich bin auch davon überzeugt, daß zahlreiche streitig entschiedene Beschlüsse in den Vergangenen Jahren mit Nichtbeachtung demokratischer Prinzipien zustande gekommen sind. Die – namentlich von Vertretern der bisherigen Mehrheitsfraktion WG-BfB –  immer wieder aufkommende Auffassung „Mehrheit allein bedinge bereits Demokratie“ zeugt vom Demokratiedefizit dieser WG. Demokratie lebt von Regeln und erst die strikte und konsequente  Einhaltung der Verfassungsgrundsätze und aller demokratischen Regeln z.B. die der Geschäftsordnung machen erworbene Mehrheit zu Demokratie.

Klaus Gente
Born, 31.8.2019

Amtseid? – Welcher Amtseid?

Die neue Wahlperiode beginnt, wie die alte aufgehört hatte: Schon auf der konstituierenden Sitzung der Borner Gemeindevertretung verletzt der frisch wieder vereidigte Bürgermeister Gerd Scharmberg prompt seinen Amtseid. Nur Minuten nachdem er geschworen hatte, die Verfassung und die Gesetze des Landes zu befolgen, bricht er das Kommunalrecht, indem er unzulässig in die Wahl zum 2. Stellvertretenden Bürgermeister eingreift. Antje Hückstädt war von der Borner Alternative für dieses Amt vorgeschlagen worden und wurde auch von der Fraktion Unsere Heimat Born unterstützt. Ausdrücklich ruft Bürgermeister Scharmberg die Gemeindevertreter auf, Antje Hückstädt nicht zu wählen, weil er nicht mit ihr zusammenarbeiten wolle. Eine solche Parteilichkeit ist ihm untersagt. Als Sitzungsleiter hat der Bürgermeister Neutralität zu waren. Die Amtsleiterin zuckt dazu nur mit den Schultern…

Vorschläge der Borner Alternative zum öffentlichen Nahverkehr auf der Halbinsel

Die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen (VVR) hatte u.a. über die Ostseezeitung dazu aufgerufen, Wünsche und Vorschläge zum Sommerfahrplan 2019 bis zum 4.2.2019 einzureichen. Wir veröffentlichen an dieser Stelle ein Schreiben, welches Antje Hückstädt aus diesem Anlass im Namen der Borner Alternative an die VVR gerichtet hat.

Hinweise / Wünsche für die Verbesserung der Buslinie Fischland-Darß-Zingst im Sommer

Sehr geehrter Herr Lang, sehr geehrte Damen und Herren,

ihrem Aufruf in der Ostsee-Zeitung vom 17.1. 2019 folgend, teilen wir Ihnen die aus unserer Sicht und Erfahrung notwendigen Verbesserungen stichpunktartig mit:

1. von Mai bis Oktober in den Abendstunden zwischen 18.00 bis 23.00 Uhr einen stündlichen Pendelverkehr auf der Halbinsel ermöglichen
– dafür einen attraktiven kleinen (18-20 Pers.) Bus einsetzen. Namensvorschlag: „Abendsegler“
Einwohner und die zahlreichen Gäste könnten dann endlich entspannt die vielfältigen Kultur-und Gastronomieangebote nutzen, ohne selbst PKW fahren zu müssen. Das finden wir sehr wichtig.
Eine gute Marketingkampagne gehört dazu (Die großen Busse wirken sperrig und eher belästigend und sind abends auch nicht voll besetzt.)

2. Abstimmung der Abfahrtzeiten Hbf Ribnitz mit den Zügen aus Richtung Rostock,Schwerin, Hamburg/ bei Verspätungen sollte der Bus am Bahnhof warten, max. 10 min, das beinhaltet natürlich die Kommunikation der Bahn/Zugbegleiter mit dem Busunternehmen.

3. Probeweise für diese Saison die Regelung von Ribnitz/Dierhagen für Fischland- Darß bis Zingst-Barth übernehmen: vergünstigte Fahrten im Zusammenhang mit der Gästekarte anbieten

4. Busse mit Fahrradanhänger finden die Nutzer/-innen toll. Das wird oft gelobt. Ein Beifahrer könnte beim Be- und Entladen der Fahrräder helfen, damit der Busfahrer das nicht allein tun muss. Es ginge dann auch schneller.